Maskenpflicht nach den Herbstferien
1. Laut Beschluss des Ministerrats gilt an den Schulen in Bayern ab Montag, 8. November auch während des Unterrichts, während sonstiger Schulveranstaltungen und der Mittagsbetreuung Maskenpflicht. Die Maskenpflicht besteht auch am Sitzplatz. Update: Diese Regelung gilt bis auf Weiteres.
Im Freien (z. B. auf dem Pausenhof) muss weiterhin keine Maske getragen werden.
2. Ferner wurde beschlossen, dass die Testungen nach einem bestätigten Infektionsfall in einer Klasse nochmals intensiviert werden. Für die Dauer einer Woche, nachdem die infizierte Person zuletzt den Unterricht besucht hat, müssen in einem solchen Fall an allen Schularten an allen Unterrichtstagen negative Testnachweise erbracht werden bzw. vorliegen.
3. Merkblatt zum Umgang mit Krankheitssymptomen (Stand: 24.11.21)