Unterricht ab dem 10.06.21

Geschrieben von Tomas Djawadi am . Veröffentlicht in Projekte der Schule

Aufgrund der weiterhin sinkenden Inzidenzzahl in Nürnberg möchten wir Sie heute bereits über die anstehenden Änderungen informieren (vorbehaltlich eines etwaiges kurzfristigen Anstiegs der Inzidenz):

Die 7-Tage-Inzidenz wird voraussichtlich am Dienstag, den 08.06.2021 fünf Tage in Folge unter 50 sein. Daher ergibt sich am übernächsten darauf folgenden Tag, sprich AB DONNERSTAG, den 10.06.2021:

Voller Präsenzunterricht für alle Jahrgangsstufen in allen Schularten (OHNE Mindestabstand)

Weiterhin gilt:

  • Pflicht zum Tragen einer med. Gesichtsmaske (OP-Maske) für alle Schülerinnen und Schüler ab der 5. Jahrgangsstufe auf dem gesamten Schulgelände (einschließlich Unterrichtsraum)
  • Voraussetzung zur Teilnahme am Präsenzunterricht ist ein negativer Corona-Test
    • durch einen Selbsttest, der unter Aufsicht in der Schule durchgeführt wird
    • durch einen PCR- oder POC-Antigen-Schnelltest, der von medizinisch geschultem Personal durchgeführt wurde
    • Ein zuhause durchgeführter Selbsttest reicht als Nachweis NICHT aus
  • Merkblatt Umgang mit Krankheits- und Erkältungssymptomen (Stand: 04.06.2021)

Schöne, erholsame Pfingstferien!

Geschrieben von Tomas Djawadi am . Veröffentlicht in Projekte der Schule

Wir wünschen der gesamten Uhland-Schulfamilie schöne und erholsame Ferien! Für den Unterrichtsbetrieb nach den Pfingstferien (d. h. ab Montag, 07.06.2021) gelten
für alle Schulen in Bayern einheitlich die folgenden Regelungen (Stand: 18.05.2021):

Bei einer Sieben-Tage-Inzidenz

  • von 0 bis 50: voller Präsenzunterricht (d. h. ohne Mindestabstand) für alle Jahrgangsstufen
  • von 50 bis 165: Wechsel- bzw. Präsenzunterricht mit Mindestabstand für alle Jahrgangsstufen
  • über 165: Wechsel- bzw. Präsenzunterricht mit Mindestabstand für die Jahrgangsstufe 4 sowie für Abschlussklassen, (...); übrige Jahrgangsstufen: Distanzunterricht.

Zu beachten ist außerdem:

  • Bei der Frage, ab welchem Zeitpunkt bei der Über- oder Unterschreitung eines Schwellen-wertes (50 bzw. 165) die jeweilige Unterrichtsform gilt, gilt weiterhin die „Drei- bzw.-Fünf-Tage-Regelung“; Umsetzung der Maßnahmen dann jeweils ab dem übernächsten Tag:
    Beispiele:
    a) Überschreitung des jeweiligen Schwellenwerts am So, Mo, Di -> Umsetzung ab Do
    b) Unterschreitung des jeweiligen Schwellenwerts am Mi, Do, Fr, Sa, So -> Umsetzung ab Di
  • Das Tragen einer medizinischen Gesichtsmaske („OP-Maske“) ist auf dem gesamten Schulgelände (einschließlich Unterrichtsraum) verpflichtend.
  • Am Präsenzunterricht kann auch nach den Pfingstferien nur teilnehmen, wer ein aktuelles, negatives Covid-19-Testergebnis vorlegen kann. Nähere Informationen finden Sie unter www.km.bayern.de/selbsttests. An der Ludwig-Uhland-Mittelschule führen wir zu Beginn des Unterrichts einen Selbsttest mit den Schülerinnen und Schülern durch.
  • Anträge auf Beurlaubung von den Präsenzphasen können weiterhin bei der Schulleitung gestellt werde

Datenschutz

Geschrieben von Jochen Walter am . Veröffentlicht in Uncategorised

 Datenschutzhinweise1

Allgemeine Informationen

Mittelschule Nürnberg, Ludwig-Uhland-Schule

Uhlandstraße 33

90408 Nürnberg

Telefon: 0911 9354650

Telefax: 0911 9354651

E-Mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!

 

Datenschutzbeauftragter M. Steigerwald

https://schulamt.info/index.php?&pid=37&eb=1&e0=2&e1=37&e2=0&nr=0&csp=B&aid=KS00001

Zwecke und Rechtsgrundlagen für die Verarbeitung Ihrer Daten

Wir verarbeiten personenbezogene Daten zur Erfüllung des Bildungs- und Erziehungsauftrags, den das Bayerische Gesetz über das Erziehungs- und Unterrichtswesen (BayEUG) den Schulen zuweist.

Die Rechtsgrundlage für die Verarbeitung Ihrer Daten ergibt sich, soweit im Folgenden nichts anderes angegeben ist, aus Art. 85 des Bayerischen Erziehungs- und Unterrichtsgesetztes (BayEUG) in Verbindung mit Art. 6 Abs. 1 UAbs. 1 Buchstabe e der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO).

Demnach ist es uns erlaubt, die zur Erfüllung der schulischen Aufgaben erforderlichen Daten zu verarbeiten.

1 Über die Information des Betroffenen über die Datenverarbeitung im Rahmen des Internetauftritts hinausge- hend kann dieDatenschutzerklärung auch als Standort gewählt werden, um den Betroffenenüber weitere Da- tenverarbeitungen derSchulegemäß Art. 13und 14DSGVO zu informieren,z.B. Information des Betroffenen über die Verarbeitung personenbezogener Daten bei Veranstaltungen oder bei bestimmten Fachverfahren (siehe C).

 

Dauer der Speicherung der personenbezogenen Daten

Ihre Daten werden nur so lange gespeichert, wie dies unter Beachtung gesetzlicher Aufbewahrungs- fristen zur Aufgabenerfüllung erforderlich ist.

Ihre Rechte

Als Betroffener einer Datenverarbeitung haben Sie die folgenden Rechte:

-     Sie haben das Recht auf Auskunft über die zu Ihrer Person gespeicherten Daten (Art. 15 DSGVO).

-     Sollten unrichtige personenbezogene Daten verarbeitet werden, steht Ihnen ein Recht auf Berichtigung zu (Art. 16 DSGVO).

-     Liegen die gesetzlichen Voraussetzungen vor, so können Sie die Löschung oder Einschränkung der Verarbeitung verlangen (Art. 17 und 18 DSGVO).

-     Wenn Sie in die Datenverarbeitung eingewilligt haben oder ein Vertrag zur Datenverarbeitung besteht und die Datenverarbeitung mithilfe automatisierter Verfahren
      durchgeführt wird, steht Ihnen gegebenenfalls ein Recht auf Datenübertragbarkeit zu (Art. 20 DSGVO).

-     Falls Sie in die Verarbeitung eingewilligt haben und die Verarbeitung auf dieser Einwilligung beruht, können Sie die Einwilligung jederzeit für die Zukunft widerrufen.

      Die Rechtmäßigkeit der aufgrund der Einwilligung bis zum Widerruf erfolgten Datenverarbeitung wird durch diesen nicht berührt.

 

Sie haben das Recht, aus Gründen, die sich aus Ihrer besonderen Situation ergeben, jederzeit gegen die Verarbeitung Ihrer Daten Widerspruch einzulegen, wenn die Verarbeitung auf Grundlage des Art. 6 Abs. 1 UAbs. 1 Buchst. e DSGVO erfolgt (Art. 21 Abs. 1 Satz 1 DSGVO).

 

Postanschrift: Postfach 22 12 19, 80502 München Adresse: Wagmüllerstraße 18, 80538 München
Telefon: 089 212672-0

Telefax: 089 212672-50

E-Mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!
Internet: https://www.datenschutz-bayern.de/

 

Technische Umsetzung

Unser Webserver wird durch (Name und Anschrift des Auftragsverarbeiters) betrieben. Die von Ihnen im Rahmen des Besuchs unseres Webauftritts übermittelten personenbezogenen Daten werden daher durch diesen Auftragsverarbeiter in unserem Auftrag verarbeitet.

Protokollierung

Wenn Sie diese oder andere Internetseiten aufrufen, übermitteln Sie über Ihren Internetbrowser Daten an unseren Webserver. Die folgenden Daten werden während einer laufenden Verbindung zur Kom-
munikation zwischen Ihrem Internetbrowser und unserem Webserver aufgezeichnet:

-     Datum und Uhrzeit der Anforderung

-     Name der angeforderten Datei

-     Seite, von der aus die Datei angefordert wurde

-     Zugriffsstatus (Datei übertragen, Datei nicht gefunden, etc.)

-     verwendete Internetbrowser und verwendetes Betriebssystem

-     vollständige IP-Adresse des anfordernden Rechners

-     übertragene Datenmenge.

Nach Ende der Verbindung werden diese Daten gelöscht. Wir setzen und verwenden keine Cookies.

Auswertung des Nutzungsverhaltens (Webtracking-Systeme; Reichweitenmessung)

Informationen zu weiteren Verarbeitungen

Zur Erfüllung schulischer Aufgaben (Art. 2 BayEUG) verarbeiten wir personenbezogene Daten über folgende Personengruppen:

a) Daten von Schülerinnen und Schülern und Erziehungsberechtigten

Bei den Daten von Schülerinnen und Schülern handelt es sich insbesondere um Name, Adressdaten, Staatsangehörigkeit, Religionszugehörigkeit (soweit für die Schulpraxis erforderlich), Migrationshinter- grund (Geburtsland, Jahr des Zuzugs nach Deutschland, Muttersprache deutsch/nicht deutsch), Leis- tungsdaten, Daten zur schulischen und beruflichen Vorbildung sowie zur Berufsausbildung. Ggf. wer- den auch besondere pädagogische Fördermaßnahmen, z.B. Empfehlungen zur Schullaufbahn, Schul- versäumnisse und Ordnungsmaßnahmen nach Art. 86 BayEUG gespeichert.

Bei den Daten von den Erziehungsberechtigten handelt es sich insbesondere um Name und Adressdaten sowie Angaben zum Sorgerecht.

Zentrale Rechtsgrundlage ist Art. 85 Abs. 1 BayEUG. Danach dürfen Schulen die zur Erfüllung der ihnen durch Rechtsvorschriften zugewiesenen Aufgaben erforderlichen Daten der Schülerinnen und Schüler und deren Erziehungsberechtigten verarbeiten.

Die Datenverarbeitung im Rahmen der Herausgabe eines Jahresberichts für die Schülerinnen und Schüler und die Erziehungsberechtigten beruht auf Art. 85 Abs. 3 BayEUG, gegebenenfalls im Hinblick auf Fotos auf einer Einwilligung.

Rechtsgrundlage für die Verarbeitung von Name und Adressdaten der Erziehungsberechtigten sowie von Angaben zum Sorgerecht ist Art. 85 Abs. 1 Satz 3 BayEUG.

Die Datenverarbeitung an unserer Schule dient in diesem Rahmen insbesondere folgenden spezifischen Zwecken:

Kommunikation mit Erziehungsberechtigten (Art. 2 Abs. 4 BayEUG), Dokumentation von Schüler- und Schülerleistungsdaten, Zeugniserstellung (Art. 52, 85a BayEUG und Bestimmungen der Schulordnungen und der Lehrerdienstordnung); Ermittlung des sonderpädagogischen Förderbedarfs (Art. 19 BayEUG); Einsatz Mobiler Sonderpädagogischer Dienste (Art. 21 BayEUG), Praktikumsverwaltung (Art. 50 Abs. 3 und 4  BayEUG); Überwachung der Schulpflicht (Art. 57 BayEUG); Mitgestaltung des schulischen Lebens (Art. 62 ff. BayEUG); Erziehungs- und Ordnungsmaßnahmen (Art. 86 BayEUG); Durchführung der Schulstatistik (Art. 113b BayEUG); Evaluation und Qualitätsentwicklung (Art. 113c BayEUG); Schulberatung durch Beratungslehrkräfte oder Schulpsychologen (Art. 78 BayEUG); Schul- finanzierung (Art. 4, 10, 19 Bayerisches Schulfinanzierungsgesetz - BaySchFG);; Öffentlichkeitsarbeit; nur bei Berufsschulen: Zusammenarbeit mit den Ausbildungsbetrieben zum Zwecke einer erfolgreichen dualen Berufsausbildung (§ 83 Abs. 2 BBiG).

An außerschulische Stellen übermitteln wir Daten unserer Schülerinnen und Schüler nur, soweit es zur Erfüllung unserer Aufgaben erforderlich oder anderweitig gesetzlich vorgesehen bzw. zulässig ist.

Zu den Empfängern gehören insbesondere:

-     Erziehungsberechtigte, Schülerinnen und Schüler (Art. 85 Abs. 3 BayEUG)

-     die zuständigen Schulaufsichtsbehörden (Art. 113 BayEUG)


-     Rechnungsprüfungsbehörden (Art. 95 BayHO)das zuständige Jugendamt (Art. 31 BayEUG)


-     die Träger des Sachaufwands (Art. 10, 19 BaySchFG)

-     die Träger des Aufwands der Schülerbeförderung (Art. 1 Abs. 1 und 5 Schulwegkostenfreiheitsgesetz - SchKFrG i.V.m. der Verordnung über die Schülerbeförderung)

-     das Landesamt für Statistik (Art. 113b Abs. 10 BayEUG)

-     die aufnehmende Schule im Falle eines Schulwechsels (Art. 85a Abs. 2 BayEUG, § 39 BaySchO)

-     das Einwohnermeldeamt (bei Abmeldung ausländischer Schüler vom Schulbesuch in Bayern,§ 3 Grundschulordnung – GrSO, § 3 Mittelschulordnung - MSO)

-     die Kreisverwaltungsbehörden (Art. 118 BayEUG und Art. 119 BayEUG)

-     bei archivierungswürdigen Unterlagen nach Ablauf der Aufbewahrungsfrist ggf. das zuständige Archiv nach dem Bayerischen Archivgesetz (BayArchivG)

-     die zuständige Ausländerbehörde, wenn die Schule bei ausländischen Schulpflichtigen fest-stellt, dass sie nicht über hinreichende Deutschkenntnisse für einen erfolgreichen     

      Schulbesuch verfügen (Art. 85 Abs. 2 BayEUG)

-     das zuständige Gesundheitsamt (§§ 33-36 Infektionsschutzgesetz – IfSG; § 20 Abs. 8-10 IfSG)

-     ggf. Angehörige des pädagogischen Personals der Partnerschule und Nutzerinnen und Nutzer in den virtuellen Kursen/Räumen der passwortgeschützten Lernplattform

-     Zielschule bei Schulwechseln (Art. 85a Abs.3 BayEUG)

Dauer der Speicherung

Grundsatz:

Daten von Schülerinnen und Schülern und Erziehungsberechtigten werden von uns nur so lange gespeichert, wie dies unter Beachtung gesetzlicher Aufbewahrungsfristen für die jeweilige Aufgabener- füllung erforderlich ist.

Daten in Schülerunterlagen:

Für Daten, die in den Schülerunterlagen gespeichert sind, gelten gemäß § 40 der Bayerischen Schul- ordnung (BaySchO), grundsätzlich folgende Speicherfristen:

 

Betroffene Daten

Aufbewahrungszeit/
Löschungsfrist

1.

Schülerstammblatt; Abschlusszeugnisse oder sie ersetzende Zeugnisse in Abschrift; Zeugnisse, die schulische Berechtigungen verleihen, in Abschrift; Urkunden, die zum Führen eine Berufsbezeichnung berechtigen, in Abschrift

50 Jahre

2.

Leistungsnachweise

2 Jahre

3.

alle übrigen Daten

1 Jahr

 

Die Löschfristen für die bei Nrn. 1 und 3 genannten Daten beginnen mit Ablauf des Schuljahres, in dem die Schülerin oder der Schüler die Schule verlässt, für die Leistungsnachweise mit Ablauf des Schuljahres, in dem sie angefertigt wurden.

Aufzeichnungen im Rahmen der Schulberatung:

Aufzeichnungen über Beratungen durch Beratungslehrkräfte und Schulpsychologen werden bis zum Ablauf von drei Jahren nach dem Ende des Schulbesuchs des betreffenden Schülers unter Verschluss gehalten und anschließend vernichtet (vgl. Bekanntmachung über die Schulberatung in Bayern, Abschnitt III Nr. 4.4)

b) Daten von Lehrkräften

Von Lehrkräften verarbeiten wir Name, Staatsangehörigkeit, Angaben zur Lehrbefähigung und zum Unterrichtseinsatz sowie ggf. weitere Personaldaten, soweit diese zur Abwicklung des Dienstverhältnisses an der Schule erforderlich sind (die Personalakte wird bei der Dienst- oder Beschäftigungsbehörde geführt).

Rechtsgrundlage

Zentrale Rechtsgrundlage ist Art. 85 Abs. 1 BayEUG. Danach dürfen Schulen die zur Erfüllung der ihnen durch Rechtsvorschriften zugewiesenen Aufgaben erforderlichen Daten der Lehrkräfte verarbeiten.

Die Datenverarbeitung im Rahmen der Führung weiterer Personalakten (Nebenakten) ergibt sich aus Art. 104 Abs. 1 Bayerisches Beamtengesetz (BayBG). Danach darf eine Beschäftigungsbehörde, die nicht zugleich personalverwaltende Behörde ist, eine weitere Personalakte (Nebenakte) aus Unterlagen führen, die sich auch in der Grundakte oder Teilakten befinden, soweit deren Kenntnis für die Erledigung ihrer Aufgaben erforderlich ist.

Zwecke

Die Datenverarbeitung an unserer Schule dient in diesem Rahmen insbesondere der Durchführung organisatorischer, personeller und sozialer Maßnahmen, insbesondere zu Zwecken der Personalver- waltung oder Personalwirtschaft (vgl. insbesondere Art. 103 BayBG).

Auskunftspflicht gegenüber der Schule

Eine Pflicht zur Auskunft durch Lehrkräfte besteht nach Maßgabe von Art. 85 Abs. 1 Satz 3 und Satz 4 BayEUG.

Empfänger

An externe Stellen übermitteln wir Daten der Lehrkräfte nur, soweit es zur Erfüllung unserer Aufgaben erforderlich oder anderweitig gesetzlich vorgesehen ist.

Zu den Empfängern gehören insbesondere:

-     Erziehungsberechtigte, Schülerinnen und Schüler (Art. 85 Abs. 1 und 3 BayEUG)

-     die zuständigen Schulaufsichtsbehörden (Art. 113 BayEUG)

-     Rechnungsprüfungsbehörden (Art. 95 BayHO)die zuständigen personalverwaltenden Stellen (Art. 103 ff. BayBG)

-     das Landesamt für Finanzen (Art. 103 ff. BayBG)

-     das Landesamt für Statistik (Art. 113b Abs. 10 BayEUG)

-     bei archivierungswürdigen Unterlagen nach Ablauf der Aufbewahrungsfrist ggf. das zuständige Archiv nach BayArchivG

-     das zuständige Gesundheitsamt (§§ 33-36 IfSG; § 20 Abs. 8-10 IfSG)

-     ggf. Angehörige des pädagogischen Personals der Partnerschule und Nutzerinnen und Nutzer in den jeweiligen virtuellen Kursen/Räumen im Rahmen der passwortgeschützten    

      Lernplattform

Dauer der Speicherung

Grundsatz:

Daten von Lehrkräften werden von uns nur so lange gespeichert, wie dies unter Beachtung gesetzlicher Aufbewahrungsfristen für die jeweilige Aufgabenerfüllung erforderlich ist.

 

Personaldaten:

Die Speicherung, Löschung und Vernichtung Ihrer Personaldaten im Rahmen des Beschäftigungsver- hältnisses richtet sich nach den Art. 103 ff. BayBG, insb. Art. 110 BayBG (im Falle der Arbeitnehmerin- nen und Arbeitnehmer nach § 611a BGB sowie in entsprechender Anwendung nach den Art. 103 ff. BayBG, insb. Art. 110 BayBG)

c) Daten des nicht unterrichtenden Personals

Von nicht unterrichtendem Personal führen wir die Personaldaten, die zur Abwicklung des Dienstver- hältnisses an der Schule erforderlich sind (die Personalakte wird von der Dienst- oder Beschäftigungsbehörde geführt).

Rechtsgrundlage

Zentrale Rechtsgrundlage ist Art. 85 Abs. 1 BayEUG. Danach dürfen Schulen die zur Erfüllung der ihnen durch Rechtsvorschriften zugewiesenen Aufgaben erforderlichen Daten des nicht unterrichtenden Personals verarbeiten.

Die Datenverarbeitung im Rahmen der Führung weiterer Personalakten (Nebenakten) ergibt sich aus Art. 104 Abs. 1 BayBG. Danach darf eine Beschäftigungsbehörde, die nicht zugleich personalverwal- tende Behörde ist, eine weitere Personalakte (Nebenakte) aus Unterlagen führen, die sich auch in der Grundakte oder Teilakten befinden, soweit deren Kenntnis für die Erledigung ihrer Aufgaben erforder- lich ist (im Falle der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer nach § 611a Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) sowie in entsprechender Anwendung nach den Art. 103 ff. BayBG.).

Zwecke

Die Datenverarbeitung an unserer Schule dient in diesem Rahmen insbesondere der Durchführung organisatorischer, personeller und sozialer Maßnahmen, insbesondere zu Zwecken der Personalver- waltung oder Personalwirtschaft (vgl. insbesondere Art. 103 BayBG).

Empfänger

An externe Stellen übermitteln wir Daten des nicht unterrichtenden Personals nur, soweit es zur Erfüllung unserer Aufgaben erforderlich oder anderweitig gesetzlich vorgesehen ist.

Zu den Empfängern gehören insbesondere:

-     Erziehungsberechtigte, Schülerinnen und Schüler (Art. 85 Abs. 1 BayEUG)

-     die zuständigen Schulaufsichtsbehörden (Art. 113 BayEUG)

-     Rechnungsprüfungsbehörden (Art. 95 BayHO)

-     die zuständigen personalverwaltenden Stellen (Art. 103 ff. BayBG)

-     das Landesamt für Finanzen (Art. 103 ff. BayBG)

-     das Landesamt für Statistik (Art. 113b Abs. 10 BayEUG)

-     bei archivierungswürdigen Unterlagen nach Ablauf der Aufbewahrungsfrist ggf. das zuständige Archiv nach dem BayArchivG

-     das zuständige Gesundheitsamt (§§ 33-36 IfSG; § 20 Abs. 8-10 IfSG)

Dauer der Speicherung

Grundsatz: Daten des nicht unterrichtenden Personals werden von uns grundsätzlich nur so lange ge- speichert, wie dies unter Beachtung gesetzlicher Aufbewahrungsfristen für die jeweilige Aufgabener- füllung erforderlich ist.

Personaldaten:

Die Speicherung, Löschung und Vernichtung Ihrer Personaldaten im Rahmen des Beschäftigungsverhältnisses richtet sich nach den Art. 103 ff. BayBG, insb. Art. 110 BayBG (im Falle der Arbeitnehmerin- nen und Arbeitnehmer nach § 611a BGB sowie in entsprechender Anwendung nach den Art. 103 ff. BayBG, insb. Art. 110 BayBG).

d) Daten von Personen, die mit der Schule in Geschäftskontakt oder sonst in Kontakt stehen (z.B. als Dienstleister oder Handwerker, Vertreter von örtlichen Behörden oder Personen, die sich an die Schule wenden)

Name und Adressdaten

Weitere Daten werden je nach Art des Geschäfts- oder sonstigen Kontakts verarbeitet.

Rechtsgrundlage

Als Rechtsgrundlage kommt insbesondere Art. 6 Abs. 1 UAbs. 1 Buchst. a DSGVO (Einwilligung) und Art. 6 Abs.1 UAbs. 1 Buchst. b DSGVO (Abwicklung eines Vertrags) in Betracht.

Zwecke

Die Datenverarbeitung an unserer Schule dient im Rahmen einer Einwilligung dem in der Einwilligung angegebenen Zweck oder bei der Abwicklung eines Vertrages der Erfüllung des jeweiligen Vertrages.

Empfänger

An externe Stellen übermitteln wir Daten von Personen, die mit der Schule in Geschäftskontakt oder sonst in Kontakt stehen nur, soweit es zur Erfüllung unserer Aufgaben erforderlich oder anderweitig gesetzlich vorgesehen ist.

Dauer der Speicherung

Daten von Personen, die mit der Schule in Geschäftskontakt oder sonst in Kontakt stehen werden von uns nur so lange gespeichert, wie dies unter Beachtung gesetzlicher Aufbewahrungsfristen für die je- weiligen Verarbeitungszwecke erforderlich ist.

Unterrichtsbetrieb bis zu den Pfingstferien

Geschrieben von Tomas Djawadi am . Veröffentlicht in Projekte der Schule

Liebe Uhland-Schulfamilie,

mehr Tests – mehr Sicherheit – mehr Präsenzunterricht: Dieser Dreiklang wird die letzten Monate des Schuljahres 2020/21 prägen.
Die Selbsttests haben sich gut eingespielt, die Erfahrungen zeigen: Mit jedem durchgeführten Test nimmt die Routine bei den Schülerinnen und Schülern zu. Durch die Tests werden mehr Infektionen erkannt – dies sorgt für mehr Sicherheit inner- und außerhalb der Schule. Je sicherer die Schulen sind, desto mehr Präsenzunterricht können wir anbieten. Nach den langen Wochen mit Distanzunterricht ist dies ganz besonders wichtig.

Bis zu den Pfingstferien gelten die bisherigen Regelungen unverändert weiter: Die Abschlussklassen befinden sich weiterhin im Wechselunterricht, alle anderen Klassen werden weiterhin im Distanzunterricht beschult.

Ab Montag, 7. Juni gilt dann bei einer Sieben-Tage-Inzidenz

  • von 0 bis 165: Wechsel- bzw. Präsenzunterricht mit Mindestabstand für alle Jahrgangsstufen (neu!)
  • über 165: Wechsel- bzw. Präsenzunterricht für Abschlussklassen und Distanzunterricht für die Jahrgangsstufen 5-8: .

Weiterhin gilt:

  • Nachweis eines negativen Covid-19-Testergebnisses (in der Schule durchgeführter Selbsttest bzw. außerhalb der Schule von medizinisch geschultem Personal durchgeführter PCR- oder POC-Antigen-Schnelltest)
  • Maskenpflicht auf dem gesamten Schulgelände.

Aktuelle Informationen zum Unterrichtsbetrieb

Geschrieben von Tomas Djawadi am . Veröffentlicht in Projekte der Schule

Liebe Uhland-Schulfamilie,

in dieser Woche wird in Berlin vorbehaltlich der noch ausstehenden Zustimmung des Bundesrats die sog. „Notbremse“ auf den Weg gebracht. Im neuen Infektionsschutzgesetz werden nun für ganz Deutschland Maßnahmen festgelegt, die ab 26. April 2021 bei einer Sieben-Tage-Inzidenz über 100 in der jeweiligen Region gelten.
Für den Unterrichtsbetrieb an den Schulen in Bayern ändert sich dadurch vorerst nichts. Schon jetzt bestehen für den Unterrichtsbetrieb in Bayern Vorgaben, die strenger sind als die im neuen Infektionsschutzgesetz. Da die Infektionszahlen in Bayern nach wie vor sehr hoch sind, gelten diese strengeren Regeln weiter. Das neue Infektionsschutzgesetz lässt das aus-drücklich zu.
Es gilt also weiter wie bisher:

    • „Maskenpflicht“ auf dem gesamten Schulgelände (einschließlich Klassenzimmer)
    • Mindestabstand von 1,5 Metern auch in den Unterrichtsräumen
    • Teilnahme am Präsenzunterricht nur mit negativem Covid-19-Test bei einer Sieben-Tage-Inzidenz über 100
    • Wechsel- bzw. Präsenzunterricht mit Mindestabstand für unsere Abschlussklassen
    • Distanzunterricht für die übrigen Jahrgangsstufe

Bitte beachten Sie außerdem: Die Regeln zum Schulbesuch mit Krankheitssymptomen (z. B. bei Erkältung) wurden erneut angepasst." (Bayerisches Staatsministerium für Unterricht und Kultus vom 21.04.21)

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