Mittlerer Schulabschluss (MSA) an der Mittelschule
Im Schuljahr 2022/2023 kommen wegen der Einführung des LehrplanPLUS in Jahrgangsstufe 10 neue Prüfungsformate zum Einsatz. Die entsprechenden Musterprüfungen können unter https://mediathek.mebis.bayern.de/archiv.php eingesehen werden.
1. Mittelschule
1.1 Rechtsgrundlage
Die Abschlussprüfung zum mittleren Schulabschluss an der Mittelschule 2023 ist nach den Bestimmungen der Schulordnung für die Mittelschulen in Bayern (MSO) durchzuführen. Die im Folgenden genannten Bestimmungen der MSO beziehen sich auf den aktuellen Rechtsstand. Änderungen sind vorbehalten.
1.2 Zeitplan
Für die schriftliche Abschlussprüfung gilt folgender Zeitplan:
Montag, 19. Juni 2023: Deutsch, 215 Minuten Arbeitszeit
Dienstag, 20. Juni 2023: Muttersprache, 140 Minuten Arbeitszeit (Ausnahme: Die Arbeitszeit in der Prüfung in chinesischer Sprache beträgt 160 Minuten.)
Teil A Textgebundenes Schreiben
Teil B Impulsgesteuertes Schreiben
Dienstag, 20. Juni 2023: Englisch, 135 Minuten Arbeitszeit
TeilA Hör- und Hörsehverstehen
TeilB Sprachgebrauch
TeilC Leseverstehen
TeilD Sprachmittlung
TeilE Text- und Medienkompetenzen
TeilF Schreiben
Mittwoch, 21. Juni 2023: Mathematik, 180 Minuten Arbeitszeit
Teil A 8.30 bis 9.00 Uhr
Teil B 9.10 bis 11.40 Uhr
1.3 Zentrale Prüfung im Fach Deutsch
Die Abschlussprüfung zum mittleren Schulabschluss an der Mittelschule sowie der Mittelschulstufe an Förderzentren und an Schulen für Kranke im Fach Deutsch besteht im neuen Prüfungsformat aus nur einem Prüfungsteil mit integrativen Aufgabenformaten. Für individuelle Unterstützung, Nachteilsausgleich und Notenschutz gelten Art. 52 Abs. 5 BayEUG und §§ 31 ff. BaySchO. Prüflinge, denen Notenschutz nach § 34 Abs. 7 Nr. 1 BaySchO gewährt wird, ist für die gesamte Prüfung Notenschutz zu gewähren, soweit die Voraussetzung hierzu vorliegen.
1.4 Fernprüfung in der nichtdeutschen Muttersprache
Teilnehmen können alle Schülerinnen und Schüler der Mittelschule mit nichtdeutscher Muttersprache, vorausgesetzt, sie können aus nicht selbst zu vertretenden Gründen den erforderlichen Leistungsstand in Englisch nicht aufweisen und es steht eine Korrektorin bzw. ein Korrektor für die jeweilige Muttersprache zur Verfügung. Das Angebot an möglichen Sprachen wird im Oktober 2022 bekannt gegeben. Den Teilnehmerinnen und Teilnehmern im Fach Muttersprache wird empfohlen, soweit möglich an Lehrgängen in der Muttersprache (insbesondere am so genannten konsularischen Unterricht) teilzunehmen.
Prüfungstermine im Schuljahr 2022/2023 sind:
- Mittwoch, 18. Januar 2023 (1. Zwischenprüfung)
- Mittwoch, 8. März 2023 (2. Zwischenprüfung)
- Dienstag, 20. Juni 2023 (Abschlussprüfung)
1.5 Projektprüfung
Die Termine der Projektprüfung werden – wie bei allen schulhausinternen Prüfungen – von der Schule festgesetzt.
1.6 Meldung der voraussichtlichen Teilnehmerinnen und Teilnehmer an der Fernprüfung
Die Schulen werden gebeten, dem Staatsministerium bis spätestens 11. November 2022 die Zahl der Teilnehmerinnen und Teilnehmer, bei denen die Härtefallregel zutrifft, am Fernprüfverfahren (Muttersprache) zu melden. Die Zahl der voraussichtlichen Teilnehmerinnen und Teilnehmer an den Abschlussprüfungen in den Fächern Deutsch, Mathematik und Englisch benötigt das Staatsministerium bis zum 7. Februar 2023. Hierzu ergehen gesonderte Schreiben.
1.7 Meldung der Ergebnisse
Die Ergebnisse der Abschlussprüfung zum mittleren Schulabschluss an der Mittelschule werden nach Abschluss der Prüfungen erhoben. Hierzu ergeht ebenfalls ein gesondertes Schreiben.
1.8 Termine: Anmeldung für den Eintritt in die 10. Klasse
Für Schülerinnen und Schüler aus Regelklassen der Jahrgangsstufe 9 der Mittelschule, die zum Schuljahr 2023/2024 in die 10. Klasse der Mittelschule eintreten wollen, sind die Anmeldetermine am Freitag, 21. Juli 2023, und am Montag, 24. Juli 2023. Die notwendigen Aufnahmeprüfungen für die 10. Jahrgangsstufe sollen noch im Juli durchgeführt werden.
1.9 Nachholtermin
Wer infolge eines nicht selbst zu vertretenden Grundes an der Abschlussprüfung zum mittleren Schulabschluss an der Mittelschule ganz oder teilweise nicht teilnehmen konnte, kann die Prüfung oder die fehlenden Teile der Prüfung an folgenden Terminen nachholen (§ 32 Abs. 1 MSO):
Dienstag, 19. September 2023: Deutsch
Mittwoch, 20. September 2023: Englisch/Muttersprache
Donnerstag, 21. September 2023: Mathematik
Die Aufgaben für Deutsch, Englisch, nichtdeutsche Muttersprache und Mathematik werden bei Bedarf nach schriftlicher Anforderung vom Staatsministerium zugesandt. Die Anforderung wird ggf. bis zum 1. August 2023 erbeten. Die Aufgaben in den übrigen Fächern stellt die Schule selbst.