Qualifizierender Abschluss (QA) an der Mittelschule
1. Mittelschule
1.1 Rechtsgrundlage
Die besondere Leistungsfeststellung zum Erwerb des qualifizierenden Abschlusses der Mittelschule ist nach den Bestimmungen der Schulordnung für die Mittelschulen in Bayern (MSO) durchzuführen. Die im Folgenden genannten Bestimmungen der MSO beziehen sich auf den aktuellen Rechtsstand. Änderungen sind vorbehalten.
1.2 Zeitplan
Für die schriftlichen zentralen Prüfungen gilt folgender Zeitplan:
Freitag, 23. Juni 2023: Muttersprache, 120 Minuten Arbeitszeit (Ausnahme: Die Arbeitszeit in der Prüfung in chinesischer Sprache beträgt 140 Minuten.)
Teil A Textgebundenes Schreiben
Teil B Impulsgesteuertes Schreiben
Montag, 26. Juni 2023: Englisch, 120 Minuten Arbeitszeit
TeilA Hör- und Hörsehverstehen
TeilB Sprachgebrauch
TeilC Leseverstehen
TeilD Sprachmittlung
TeilE Text- und Medienkompetenz
TeilF Schreiben
Dienstag, 27. Juni 2023: Deutsch, 195 Minuten Arbeitszeit
TeilA Zuhören
TeilB Sprachgebrauch – Sprachbetrachtung und Sprachgebrauch – Rechtschreibun
TeilC Lesen
TeilD Schreiben
Dienstag, 27. Juni 2023: Deutsch als Zweitsprache, 150 Minuten Arbeitszeit
TeilA Zuhören
TeilB Sprachgebrauch – Sprachbetrachtung und Sprachgebrauch – Rechtschreibung
TeilC Lesen
TeilD Schreiben
Freitag, 30. Juni 2023: Mathematik, 120 Minuten Arbeitszeit
Teil A 8.30 bis 9.00 Uhr
Teil B 9.10 bis 10.40 Uhr
1.3 Zentrale Prüfung im Fach Deutsch
In der besonderen Leistungsfeststellung zum qualifizierenden Abschluss der Mittelschule an der Mittelschule sowie an Förderzentren und Schulen für Kranke im Fach Deutsch teilt sich die Prüfung in die Teile A Zuhören, Teil B Sprachgebrauch – Sprachbetrachtung und Rechtschreibung, Teil C Lesen und Teil D Schreiben auf. Für individuelle Unterstützung, Nachteilsausgleich und Notenschutz gelten Art. 52 Abs. 5 BayEUG und §§ 31 ff. BaySchO. Prüflinge, denen Notenschutz nach § 34 Abs. 7 Nr. 1 BaySchO gewährt wird, bearbeiten ausschließlich Teil B Sprachgebrauch „Rechtschreiben“ nicht, Teil B Sprachgebrauch – „Sprachbetrachtung“ jedoch schon. Diese sind optisch klar voneinander zu unterscheiden. Diesen Prüflingen ist für die übrigen Prüfungsteile A, B (Sprachbetrachtung), C und D Notenschutz zu gewähren, soweit die Voraussetzungen hierzu vorliegen.
1.4 Zentrale Prüfung im Fach „Deutsch als Zweitsprache“
Die zentrale Prüfung im Fach „Deutsch als Zweitsprache“ gliedert sich in vier Teile: Teil A Zuhören, Teil B Sprachgebrauch – Sprachbetrachtung und Rechtschreibung, Teil C Lesen und Teil D Schreiben. Für individuelle Unterstützung, Nachteilsausgleich und Notenschutz gelten Art. 52 Abs. 5 BayEUG und §§ 31 ff. BaySchO. Prüflinge, denen Notenschutz nach § 34 Abs. 7 Nr. 1 BaySchO gewährt wird, bearbeiten ausschließlich Teil B Sprachgebrauch – „Rechtschreiben“ nicht, Teil B Sprachgebrauch – „Sprachbetrachtung“ jedoch schon. Diesen Prüflingen ist für die übrigen Prüfungsteile A, B (Sprachbetrachtung), C und D Notenschutz zu gewähren, soweit die Voraussetzungen hierzu vorliegen.
1.5 Projektprüfung
Freitag 19.05.23 - 25.05.23
1.6 Terminsetzung für die Prüfungen in den Fächern Geschichte/Politik/Geografie und Natur und T echnik
Für andere Bewerberinnen und Bewerber (m/w/d) nach § 28 MSO ist es möglich, Geschichte/Politik/Geografie und Natur und Technik als Prüfungsfach zu wählen, weshalb hier bei Bedarf zwei unterschiedliche Prüfungstermine festgelegt werden müssen. Die Schulen setzen die Termine der beiden Prüfungen mit schulhausinterner Aufgabenstellung deshalb selbst fest, frühester Prüfungstermin ist jedoch Montag, 22. Mai 2023.
GPG: Dienstag, 13.06.23
NuT: Dienstag: 13.06.23
1.7 Besondere Leistungsfeststellung im Fach Muttersprache
Gemäß § 23 Abs. 2 Satz 1 MSO kann in der besonderen Leistungsfeststellung für den qualifizierenden Abschluss der Mittelschule für Schülerinnen und Schüler mit nichtdeutscher Muttersprache an die Stelle des Faches Englisch das Fach Muttersprache treten. Schülerinnen und Schüler, die anstelle des Faches Englisch die besondere Leistungsfeststellung zum qualifizierenden Abschluss der Mittelschule in ihrer Muttersprache ablegen möchten, unterziehen sich – auf Antrag der Erziehungsberechtigten – einem Leistungstest. Die in diesem Test erzielte Gesamtnote wird als Jahresfortgangsnote gewertet. Der Antrag der Erziehungsberechtigten auf Teilnahme am Leistungstest und der Abschlussprüfung in der Muttersprache muss der Schule spätestens am 1. März 2023 vorliegen. Die Aufgaben werden durch das Staatsministerium erstellt.
Prüfungstermine im Schuljahr 2022/2023 sind:
- Mittwoch, 29. März 2023 (Leistungstest)
- Freitag, 23. Juni 2023 (Abschlussprüfung)
Teilnehmen können alle Schülerinnen und Schüler der Mittelschule mit nichtdeutscher Muttersprache, vorausgesetzt, es steht eine Korrektorin bzw. ein Korrektor für die jeweilige Sprache zur Verfügung. Das Angebot an möglichen Sprachen wird im Oktober 2022 bekannt gegeben. Den Teilnehmerinnen und Teilnehmern am Fach Muttersprache wird empfohlen, soweit möglich an Lehrgängen in der Muttersprache (insbesondere am so genannten konsularischen Unterricht) teilzunehmen.
1.8 Meldung der voraussichtlichen Teilnehmerinnen und Teilnehmer
Die Meldung erfolgt 2023 über das Bayerische Schulportal. Die Schulen werden gebeten, die Meldung über die Zahl der voraussichtlichen Teilnehmerinnen und Teilnehmer an der besonderen Leistungsfeststellung bis spätestens 7. März 2023 über das Schulportal zu übermitteln. Hierzu ergeht ein gesondertes Schreiben des Kultusministeriums.
1.9 Meldung der Ergebnisse
Die Ergebnisse der besonderen Leistungsfeststellung werden nach Abschluss der Prüfungen erhoben. Hier ergeht ein gesondertes Schreiben des Kultusministeriums.
1.10 Nachholtermin
Wer ordnungsgemäß zur besonderen Leistungsfeststellung gemeldet, aber ohne Verschulden verhindert ist, an der gesamten Prüfung teilzunehmen, kann sie an folgenden Terminen nachholen (§ 27 Abs. 2 MSO):
Die Staatlichen Schulämter bestimmen die Schulen, an denen die besondere Leistungsfeststellung nachgeholt wird. Das Staatliche Schulamt bildet dazu eine Gruppe von Lehrkräften, die die erforderlichen Prüfungsaufgaben in allen benötigten Fächern erstellt.
1.11 Einzelprüfung im Fach Englisch
Nach § 23 Abs. 4 MSO können Schülerinnen und Schüler der Mittelschule, nach § 28 Abs. 10 MSO Berufsschülerinnen und Berufsschüler bzw. Berufsfachschülerinnen und Berufsfachschüler sowie Bewerberinnen und Bewerber (m/w/d), die keine Schule mehr besuchen, an der besonderen Leistungsfeststellung im Fach Englisch (Einzelprüfung) teilnehmen.
1.12 Teilnahme anderer Bewerberinnen oder Bewerber (m/w/d)
Die Anmeldung der Schülerinnen und Schüler anderer Schularten sowie der Bewerberinnen und Bewerber (m/w/d), die keine Schule mehr besuchen, erfolgt gemäß § 28 Abs. 2 Satz 1 MSO bis spätestens zum 1. März 2023 an der Mittelschule, in deren Sprengel die Bewerberinnen und Bewerber (m/w/d) ihren gewöhnlichen Aufenthalt haben.