Aktuelle Informationen zum Unterrichtsbetrieb
Liebe Uhland-Schulfamilie,
in dieser Woche wird in Berlin vorbehaltlich der noch ausstehenden Zustimmung des Bundesrats die sog. „Notbremse“ auf den Weg gebracht. Im neuen Infektionsschutzgesetz werden nun für ganz Deutschland Maßnahmen festgelegt, die ab 26. April 2021 bei einer Sieben-Tage-Inzidenz über 100 in der jeweiligen Region gelten.
Für den Unterrichtsbetrieb an den Schulen in Bayern ändert sich dadurch vorerst nichts. Schon jetzt bestehen für den Unterrichtsbetrieb in Bayern Vorgaben, die strenger sind als die im neuen Infektionsschutzgesetz. Da die Infektionszahlen in Bayern nach wie vor sehr hoch sind, gelten diese strengeren Regeln weiter. Das neue Infektionsschutzgesetz lässt das aus-drücklich zu.
Es gilt also weiter wie bisher:
- „Maskenpflicht“ auf dem gesamten Schulgelände (einschließlich Klassenzimmer)
- Mindestabstand von 1,5 Metern auch in den Unterrichtsräumen
- Teilnahme am Präsenzunterricht nur mit negativem Covid-19-Test bei einer Sieben-Tage-Inzidenz über 100
- Wechsel- bzw. Präsenzunterricht mit Mindestabstand für unsere Abschlussklassen
- Distanzunterricht für die übrigen Jahrgangsstufe
Bitte beachten Sie außerdem: Die Regeln zum Schulbesuch mit Krankheitssymptomen (z. B. bei Erkältung) wurden erneut angepasst." (Bayerisches Staatsministerium für Unterricht und Kultus vom 21.04.21)